Mit welchen Förderungen kann ich beim Fensterkauf rechnen?

Kfw Förderung für neue Fenster

Steht der Kauf neuer Fenster an, muss mit entsprechenden Kosten gerechnet werden. Insbesondere dann, wenn sämtliche Fenster im Haus ausgetauscht werden sollen, können die Kosten schnell in horrende Höhen steigen. Da ist es gut zu wissen, dass es durchaus Förderungen, Zuschüsse und vergünstigte Darlehen gibt. Denn auch beim Fensterkauf müssen einige Gesetze befolgt werden. So stellt das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) hohe Anforderungen an die neuen Fenster, insbesondere dann, wenn mehr als 20 Prozent der Fenster im Haus ausgetauscht werden sollen. Diese dürfen dann nämlich, je nach Fensterart, nur folgende maximale U-Werte aufweisen:

  • Dachflächenfenster höchstens 1,4 W/m²K
  • Klassische Fenster höchstens 1,3 W/m²K
  • Passivhausfenster höchstens 0,8 W/m²K

KfW bietet bekannteste Förderungen

Die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, ist der wohl bekannteste Anbieter von Förderungen für den Fensteraustausch und die energetische Sanierung insgesamt. Zwei grundlegende Programme stehen dabei zur Auswahl:

  1. KfW-Programm 430
  2. KfW-Programme 151/152

Was bietet das KfW-Programm 430?

Mit dem KfW-Programm 430 dürfen sich Fensterkäufer über einen echten Investitionszuschuss freuen, der nicht zurückzahlbar ist. Insgesamt können bis zu zehn Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Allerdings gelten auch einige Grundvoraussetzungen, um in den Genuss des Zuschusses zu kommen:

  • Anträge müssen bereits vor dem Fensterkauf gestellt werden
  • Antragstellung muss über einen Energieberater gestellt werden
  • Zuschüsse greifen nur für Gebäude, deren Bauantrag/Bauanzeige vor dem 01.02.2002 erfolgt ist
  • Zuschüsse greifen nur für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Wohnungen
  • Zuschüsse werden nicht für Ferienhäuser/-wohnungen gewährt

Der Zuschuss kann zehn Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 5.000 Euro pro Wohneinheit betragen. Zudem wird der Zuschuss nur ausgezahlt, wenn er mindestens 300 Euro beträgt, also förderfähige Kosten von mindestens 3.000 Euro entstehen. Bei der Bezuschussung gelten zudem folgende Grenzwerte für den U-Wert der Fenster:

  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Mehrscheibenisolierverglasung höchstens 0,95 W/m²K
  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren, die einbruchshemmend/barrierearm sind höchstens 1,1 W/m²K
  • Dachflächenfenster höchstens 1,0 W/m²K

Was bieten die KfW-Programme 151/152?

Anstelle des Zuschusses der KfW mit dem Programm 430 können sich Fensterkäufer auch für die KfW-Programme 151/152 entscheiden. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um einen Zuschuss im klassischen Sinn, sondern um zinsvergünstigte Darlehen. Diese müssen also zurückgezahlt werden. Der große Unterschied besteht in den förderfähigen Maßnahmen.

Das KfW-Programm 151 bietet sich für Komplettsanierungen an, bei denen der KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht werden soll. Der Darlehensbetrag kann bis zu 100.000 Euro betragen. Beim KfW-Programm 152 werden auch Einzelmaßnahmen, wie der reine Austausch der Fenster, gefördert. Der Darlehensbetrag beläuft sich auf maximal 50.000 Euro.

Darüber hinaus gibt es einen Tilgungszuschuss, abhängig vom gewählten KfW-Programm. Dieser kann beim KfW-Programm 151 maximal 27,5 Prozent der Kosten betragen. Die maximale Darlehenshöhe gilt pro Wohneinheit. Bei den Laufzeiten für die KfW-Kredite haben Fensterkäufer die freie Wahl. Von zehn oder 20 Jahren bis hin zu 30 Jahren ist alles möglich. Abhängig von der Laufzeit gelten auch tilgungsfreie Anlaufjahre, in denen lediglich die laufenden Zinsen bezahlt werden müssen. Bei einer Darlehenslaufzeit von zehn Jahren können ein bis zwei tilgungsfreie Anlaufjahre gewährt werden, bei 20 Jahren Laufzeit sind es ein bis drei Jahre, bei 30 Jahren Laufzeit sogar ein bis fünf Jahre.

Weiterhin besteht die Möglichkeit eines endfälligen Darlehens, dann aber nur mit zehnjähriger Laufzeit. Die Rückzahlung erfolgt dann erst nach Ablauf von zehn Jahren, dafür aber in einer Summe.

Auch die BAFA kann zur Förderung herangezogen werden

Ebenfalls kann die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beim Fensterkauf unterstützen. Hier geht es zwar weniger um den eigentlichen Fensterkauf, aber zumindest eine umfassende Vor-Ort-Beratung zu Energiefragen kann damit gefördert werden. Bis zu 60 Prozent der Kosten werden bezuschusst, maximal jedoch 480 Euro. Auch hier gelten die Zuschüsse lediglich für Bestandsimmobilien, deren Bauanzeige/Bauantrag vor dem 01.01.2002 erfolgte.

Allerdings gelten bestimmte Anforderungen an den Energieberater. Dieser muss von der BAFA zugelassen sein und unabhängig von Produkten und Anbietern beraten. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass der Zuschuss nur solange gewährt wird, wie noch ausreichend Mittel im Fördertopf enthalten sind. Ein Rechtsanspruch auf die BAFA-Förderung existiert somit nicht.

Regionale Förderprogramme nutzen

Fensterkäufer sollten sich auch auf regionaler Ebene informieren. Die meisten Bundesländer, mittlerweile auch viele Kommunen und Landkreise, bieten spezielle regionale Förderprogramme für die energetische Sanierung und/oder den Fensteraustausch an. Häufig sind die Landesbanken zuständig, etwa die IBB in Berlin, die das Programm „Wohnen und Modernisieren“ anbietet oder die BayernLabo, die das „Bayerische Modernisierungsprogramm“ ermöglicht. Allerdings ändern sich die Anforderungen und Fördermöglichkeiten hier sehr häufig, so dass die gezielte Nachfrage bei den Behörden und Banken vor Ort empfehlenswert ist.